Schulordnung
(Kurzfassung)
Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit anderer eingeschränkt wird.
Die Schule hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern die Fähigkeit zu vermitteln, das Lernen zu lernen, sie zu verantwortungsbewussten, kritischen Menschen zu erziehen, um sie zu Selbst- und Mitbestimmung in der Gesellschaft zu befähigen. Dieser Erziehungsauftrag verlangt gegenseitige Achtung und menschenwürdigen Umgang miteinander. Die Beziehungen zu anderen Menschen sollen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz, der Gerechtigkeit und Solidarität gestaltet werden. Dazu gehört auch die pünktliche und regelmäßige Teilnahme am Unterricht.
Mit Sachen und Einrichtungen der Schule, die aus Steuergeldern finanziert werden, muss – auch aus ökologischen Gründen – sorgfältig umgegangen werden.
Um diesen Erziehungszielen und den sozialen Bezügen in der Schule Rechnung zu tragen, haben sich die Kaufmännischen Schulen der Universitätsstadt Marburg die nachstehende Schulordnung gegeben:
1. Behandlung von und Umgang mit Sachen
Jede(r) Einzelne ist für den ordnungsgemäßen Zustand und die Sauberkeit unserer Schule und insbesondere der Klassenräume mitverantwortlich. Helfen Sie daher mit, Schäden zu vermeiden. Melden Sie Mängel bitte unverzüglich den Hausmeistern oder im Sekretariat – auch wegen möglicher Unfallgefahren.
Ebenso sind alle Mitglieder der Schulgemeinde für sparsamen Umgang mit Energie verantwortlich. Das Eigentum der Schule ist sorgfältig zu behandeln.
Wer grob fahrlässig oder mutwillig Sachwerte zerstört oder beschädigt, wird persönlich haftbar gemacht. Für minderjährige Schülerinnen und Schüler haften die Erziehungsberechtigten.
2. Aufenthalt von Schülerinnen und Schülern vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen
Vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in der Regel auf dem Schulhof oder in der Pausenhalle im Erdgeschoss auf.
Die Aufgänge und Flure zu den Klassenräumen sind ab 07:40 Uhr zugänglich.
Schülerinnen und Schülern ist der Aufenthalt im Lehrerzimmer nicht gestattet.
3. Drogen und Alkohol

Der Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken und von Drogen ist auf dem Schulgelände untersagt.
Sollten Sie beobachten oder darüber informiert sein, dass auf dem Schulgelände Drogen oder alkoholische Getränke angeboten oder konsumiert werden, so wenden Sie sich bitte an die aufsichtsführende Lehrkraft oder an die Schulleitung, den Lehrer/die Lehrerin für Suchtberatung oder eine Lehrerin/einen Lehrer Ihres Vertrauens.
4. Essen und Getränke

Essen und Getränke können nur in den Pausen und in Freistunden gekauft werden. (Bestellungen für das Mittagsessen bis zur 1. Pause). Offene Automatengetränke dürfen nur in der Pausenhalle oder auf dem Schulhof konsumiert werden. Auch wegen der Unfallgefahren – insbesondere Flur- und Treppenhausverschmutzung – dürfen offene Getränke nicht mit in die Klassen- und Fachräume genommen werden.

Die Abfälle sollen getrennt nach Sorten entsorgt werden (siehe getrennte Sammelabfallbehälter in den Klassenräumen).
5. Gefährliche Gegenstände und Handys

Gefährliche Gegenstände, z. B. Waffen, Schlagringe, feststehende Messer, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden!
Handys sind während des Unterrichts auszuschalten.
6. Notfalltüren

Die besonders gekennzeichneten Notfalltüren helfen im Gefahrenfall Leben retten. Alle Lehrkräfte und die Hausmeister achten darauf, dass diese Türen geschlossen sind, kontrollieren aber die Funktionstüchtigkeit, d. h. die Türen müssen sich durch Entriegeln des Notfallhebels nach außen öffnen lassen. Schülerinnen und Schülern ist das Öffnen der Notfalltüren nur bei Gefahr und bei Feueralarm gestattet.
7. Parkregeln

Der Schulhof darf nicht als Parkplatz benutzt werden. Eine Ausnahme gilt lediglich für Bedienstete, deren Fahrzeuge wegen ihrer Höhe nicht in das Parkdeck passen; diese können ausschließlich auf dem Abstellplatz neben den Mülltonnen abgestellt werden.
Das Parken auf dem oberen Parkdeck ist nur Schülerinnen und Schülern gestattet, die über eine gültige Parkberechtigungskarte verfügen. Diese ist gut sichtbar im Bereich der Frontscheibe des Fahrzeugs anzubringen bzw. auszulegen. Wer dies nicht befolgt, wird als unberechtigt parkend angesehen und kann kostenpflichtig abgeschleppt werden! Das untere Parkdeck ist für die Bediensteten reserviert.
Fahrräder und Zweiräder sollten auf dem unteren Parkdeck rechts neben der Einfahrt abgestellt werden.
Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Auf dem Fahrweg des Parkdeckes („Mittelgang“) sowie auf der Zufahrt zum Parkdeck ist das Parken verboten (Feuerwehrzufahrt)!
Falls das obere Parkdeck besetzt ist, soll auf den Parkplatz am Georg-Gaßmann-Stadion ausgewichen werden (Fußweg 100 Meter).
8. Rauchen

Das Rauchen im Schulgebäude ist verboten! Dies gilt auch für die Toilettenräume und die Windfänge im Eingangsbereich.
Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Raucherzonen auf dem hinteren Schulhofbereich gestattet. Die Zigarettenkippen sind in die bereitgestellten Ascheneimer zu werfen.
9. Verlassen des Schulgeländes
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und volljährige Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 können das Schulgelände in den Zwischenstunden und in der Mittagspause verlassen.
Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 können das Schulgelände in den Zwischenstunden und in der Mittagspause nur verlassen, wenn die Erziehungsberechtigten dies bei der Klassenlehrerin/beim Klassenlehrer schriftlich beantragen.
10. Verstoß gegen die Schulordnung
Personen, die gegen die Schulordnung verstoßen haben, müssen auf Verlangen ihre Personalien und Klassenbezeichnung angeben. Weitere Ordnungsmaßnahmen werden ggfs. nach dem Hessischen Schulgesetz eingeleitet.
Nutzerordnung
für die Computeranlagen der Kaufmännischen Schulen Marburg